Steuerberatung Kratz Frankfurt

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Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung Frankfurt am Main

Buchführung

Ein gewerbliches Unternehmen ist stets zur Buchführung verpflichtet, wenn es im Handelsregister eingetragen ist. Daneben besteht eine Buchführungsplicht für Unternehmen, die gewisse Größenkriterien gemäß § 141 AO überschreiten. Sollte keine Verpflichtung zur Buchführung bestehen, können Unternehmen bspw. aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit freiwillig Bücher führen.

Wir helfen Ihnen im Rahmen der Buchführung und Bilanzierung mit folgenden Tätigkeiten:

  • Einrichtung eines Kontenplans
  • Prüfung, Kontierung und Verbuchung von Eingangsrechnungen
  • Erstellung von Ausgangsrechnungen
  • Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Verbuchung von Abschreibungen
  • Anlagebuchführung
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
  • Erstellung von Übersichten über Forderungen und Verbindlichkeiten (Debitoren und Kreditoren)
  • Darstellung offener Posten und Mahnwesen
  • Erstellung von Buchungsübersichten
  • Erstellung von Summen- und Saldenlisten
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
  • Beratung zur Ausnutzung von Wahlrechten in der Bilanzierung